Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1998
HG 1998§ 7 Globale Minderausgabe
Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale
Minderausgabe in Höhe von 204 627 200 Deutsche Mark ist bei den Ausgaben
der Hauptgruppen 5, 6 und 8 zu erwirtschaften. Hiervon ausgenommen sind die in
Kapitel 20 030 veranschlagten Ausgaben (Steuerverbund und sonstige Leistungen
an die Kommunen). Das Nähere regelt die Ministerin der Finanzen.