Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1998

HG 1998

§ 7 Globale Minderausgabe

Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale

Minderausgabe in Höhe von 204 627 200 Deutsche Mark ist bei den Ausgaben

der Hauptgruppen 5, 6 und 8 zu erwirtschaften. Hiervon ausgenommen sind die in

Kapitel 20 030 veranschlagten Ausgaben (Steuerverbund und sonstige Leistungen

an die Kommunen). Das Nähere regelt die Ministerin der Finanzen.

§ 6 § 8